Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

BroStar: BroStar BV, Lindelaan 20, 5268CC Helvoirt, eingetragen bei der KvK ‘s-Hertogenbosch unter Nummer 93678797.

Nutzer: jeder Nutzer der Plattform.

Rechte an geistigem Eigentum: Alle (eingetragenen und nicht eingetragenen) Handelsnamen, Marken, Domainnamen, Urheberrechte, Logos, Designrechte, Datenbankrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Erfindungen, Werke, Modelle, Designs, Prozesse/Methoden, Technologien, Systeme, Know-how-Rechte, Quell- und Quellcodes und alle Designs, Software, Dokumente und alle anderen Materialien, die bei der Vorbereitung oder Ausführung der Plattform und des Transfers oder als Ergebnis davon entwickelt und/oder verwendet werden, sowie alle anderen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte.

Auftrag: Beschreibung der Dienstleistungen und Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einrichtung der Plattform und den Zugang zu ihr sowie ein Abonnement für Software as a Service ("SaaS") und etwaige zusätzliche Module, die der Kunde erhalten möchte, sowie den entsprechenden Preis, wie er in dem vom Kunden erhaltenen Angebot beschrieben ist.

Auftraggeber: die Partei, die BroStar den Auftrag erteilt.

Geschäft: (i) der vom Kunden erteilte und von BroStar angenommene Auftrag; und (ii) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Parteien: Sammelbegriff für den Kunden und BroStar, von denen jede eine Partei ist.

Plattform: Die digitale Plattform von BroStar ist auf den Servern von BroStar verfügbar.

Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1 BroStar behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern.

2.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und für die Nutzung der Demo.

2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden vorab mitgeteilt worden und er hat sie akzeptiert. BroStar lehnt die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ab, unabhängig davon, wann sie übermittelt wurden.

2.4 Im Falle von Unstimmigkeiten oder Unklarheiten zwischen dem Inhalt des Auftrags und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Inhalt des Auftrags maßgebend.

2.5 Sollte eine der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ungültig oder nichtig sein, so wird nur der Teil dieses Artikels gestrichen, der ungültig oder nichtig ist. Der Rest dieses Artikels und die anderen Artikel bleiben in Kraft. Der unwirksame oder nichtige Teil ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen, es sei denn, die Unwirksamkeit einer solchen Regelung hebt einen etwaigen Vorteil für die Durchführung des Auftrags auf.

Artikel 3. (Entfernt)​

Artikel 4. Zitate - Abtretung - Vereinbarung​

4.1 Alle Angebote über einen Auftrag sind ohne Annahme durch BroStar unverbindlich.

4.2 Ein Auftrag wird angenommen und der Vertrag tritt in Kraft, (i) nachdem BroStar den Auftrag schriftlich und mit Unterschrift des Kunden bestätigt hat; oder (ii) zu dem Zeitpunkt, an dem BroStar mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

4.3 Der Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle früheren diesbezüglichen Mitteilungen und/oder einen mündlichen oder schriftlichen Vorschlag vor Abschluss des Vertrags.

4.4 Der Auftrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Parteien geändert werden.

Artikel 5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt sicher, dass BroStar alle Informationen, Unterlagen, Anweisungen und Codes, die BroStar für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des Auftrags benötigt, rechtzeitig und in der von BroStar gewünschten Form und Weise zur Verfügung gestellt werden.

5.2 BroStar haftet nicht für Verzögerungen und/oder Mehrkosten, die durch unvollständige und/oder verspätete Lieferung von Daten, Unterlagen, Anweisungen und/oder Codes durch den Kunden entstehen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, nach Treu und Glauben mitzuarbeiten, einschließlich der Bereitstellung von Personal mit einem angemessenen Wissens- und Erfahrungsstand, um die Fragen von BroStar angemessen zu beantworten und das Projekt ordnungsgemäß durchzuführen.

5.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß BroStar unverzüglich über Umstände informiert wird, die für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind oder diese gefährden können.

5.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der BroStar zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Anweisungen und Codes allein verantwortlich, auch wenn sie von Dritten stammen.

5.6 Die zusätzlichen Kosten, die sich aus der Verletzung dieses Artikels 5 durch den Kunden ergeben, einschließlich der Kosten, die sich aus Verzögerungen bei der Ausführung des Auftrags ergeben, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

Artikel 6. Ausführung der Überweisung

6.1 Alle von BroStar zu erbringenden Leistungen werden nach bestem Wissen und Können, nach den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis und nach dem neuesten Stand der Technik und des Know-hows erbracht, über den BroStar verfügt. BroStar ist nur für die Mittel, nicht für das Ergebnis verpflichtet.

6.2 BroStar behält sich das Recht vor, bei der Durchführung des Auftrags mit den von ihm benannten Mitarbeitern oder mit unabhängigen Beratern, im folgenden zusammenfassend "Mitarbeiter" genannt, zu arbeiten.

6.3 BroStar bestimmt, wie und durch welche Mitarbeiter der Auftrag ausgeführt werden soll, wobei die vom Kunden geäußerten angemessenen Anforderungen weitestgehend berücksichtigt werden sollen.

6.4 BroStar kann in Absprache mit dem Kunden zusätzliche Arbeiten durchführen und diese dem Kunden in Rechnung stellen.

6.5 Will der Kunde Dritte in die Ausführung des Auftrags einbeziehen, so darf er dies nur nach Absprache und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BroStar tun. BroStar behält sich das Recht vor, den Zeitplan und den Preis zu ändern.

Artikel 7. Lieferfrist

7.1 Alle von BroStar angegebenen Lieferzeiten dienen nur der Orientierung und sind nicht verbindlich. Die Lieferfristen sind immer in Arbeitstagen angegeben.

7.2 BroStar haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder für daraus resultierende (direkte oder indirekte) Kosten, Schäden oder Verluste. Lieferverzögerungen und daraus resultierende Mehrkosten berechtigen den Kunden nicht, den Auftrag zu kündigen, die Lieferung zu verweigern oder die Zahlung der zugrunde liegenden Rechnungen auszusetzen.

Artikel 8. Änderungen des Auftrags

8.1 Wünscht der Kunde während der Durchführung des Vertrages eine Änderung des Auftrags, so ist dies BroStar schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall behält sich BroStar das Recht vor, den Ausführungszeitplan und den Preis anzupassen.

8.2 Wenn BroStar Anfragen oder neue Bedürfnisse des Kunden erhält, wird BroStar diese analysieren, und wenn sie nach Ansicht von BroStar eine Änderung des Auftrags zu erfordern scheinen, wird BroStar innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot für einen geänderten Auftrag vorlegen, in dem die Änderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zeitplan für die Implementierung und die Preisgestaltung, angegeben sind.

8.3 Nach Ablauf von drei (3) Arbeitstagen nach Abgabe des Angebots gilt dieser geänderte Auftrag als vom Auftraggeber genehmigt, so dass der Auftrag - in der geänderten Form - zu den geänderten Bedingungen, auch in Bezug auf Planung und Preise, weiter ausgeführt wird.

8.4 BroStar hat auch das Recht, nach Prüfung der Änderungswünsche mitzuteilen, daß diese nicht durchführbar sind; in diesem Fall werden die Parteien den Auftrag wie ursprünglich vereinbart weiterführen und ggf. über die Durchführung der Änderungswünsche im Rahmen eines anderen Auftrags verhandeln.

Artikel 9. Preise - Rechnungsstellung - Zahlungsbedingungen

9.1 Der vom Kunden an BroStar zu zahlende Preis ergibt sich aus dem Auftrag und etwaigen zusätzlichen Angeboten im Falle von Änderungen des Auftrags gemäß Artikel 8. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer und anderer Steuern, die zum Zeitpunkt der Zahlung gelten und vom Kunden zu zahlen sind.

9.2 BroStar behält sich das Recht vor, über die ursprünglich im Auftrag festgelegte Anzahl von Nutzern hinaus zusätzliche Kosten pro Nutzer zu berechnen.

9.3 BroStar behält sich das Recht vor, den Preis während der Laufzeit des Auftrags zu erhöhen.

9.4 BroStar behält sich vor, eine Reisekostenpauschale von 0,40 EUR/km zu berechnen.

9.5 Soweit nicht anders vereinbart, akzeptiert der Kunde ausdrücklich die elektronische Rechnungsstellung durch BroStar.

9.6 Die Rechnungen sind in bar auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung einer Rechnung kann nicht wegen einer Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags, einer angeblich mangelhaften oder unvollständigen Lieferung oder aus irgendeinem anderen Grund ausgesetzt werden.​

9.7 Wird die Rechnung nicht am Fälligkeitstag bezahlt, erhöht sich der geschuldete Betrag von Rechts wegen und ohne Vorankündigung um (i) Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitstag bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags und (ii) eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 125 EUR, unbeschadet des Rechts von BroStar, den tatsächlich erlittenen Schaden geltend zu machen.

9.8 Wird eine Rechnung nicht am Fälligkeitstag bezahlt, so werden alle offenen und zukünftigen Beträge sofort fällig und zahlbar. BroStar behält sich in diesem Fall das Recht vor, bereits gewährte Rabatte zu widerrufen und seine Leistungen und Arbeiten einzustellen, bis alle Rückstände beglichen sind, ohne den Kunden vorher zu benachrichtigen.

9.9 Der Kunde hat BroStar alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit dem Einzug unbezahlter und überfälliger Rechnungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechts- und Anwaltskosten.

9.10 Lizenzgebühren, DNS-Registrierungsgebühren und alle im Zusammenhang mit der Übertragung getätigten Käufe mit einem Einzelverkaufswert von weniger als 250 EUR werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9.11 Jeder Einspruch gegen eine Rechnung muß BroStar innerhalb von acht (8) Arbeitstagen nach Rechnungsdatum durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Erfolgt kein fristgerechter Einspruch, gelten die Rechnung, die erbrachten Leistungen und die Waren, auf die sich die Rechnung bezieht, als in vollem Umfang akzeptiert.

Artikel 10. Laufzeit - Auslaufen des Abkommens

10.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Parteien können den Vertrag jederzeit per Einschreiben mit einer Frist von zwei (2) Monaten kündigen, die drei (3) Arbeitstage nach Absendung des Einschreibens beginnt.

10.2 Kündigt der Kunde den unbefristeten Vertrag gemäß Ziffer 10.1, bevor der Auftrag vollständig abgeschlossen ist, hat BroStar Anspruch auf i) die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises für die Einrichtung der Plattform durch den Kunden, sofern dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig gezahlt wurde; und ii) die Zahlung von zwei (2) Monatsgebühren für das SaaS-Abonnement und etwaige Zusatzmodule durch den Kunden, unabhängig davon, ob der Kunde die Plattform während der oben genannten Kündigungsfrist weiter nutzt oder nicht.

10.3 Ist im Auftrag eine bestimmte Dauer angegeben, so ist der Vertrag befristet und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Die Artikel 10.1 und 10.2 finden in diesem Fall keine Anwendung.

10.4 Kündigt der Kunde den befristeten Vertrag dennoch vorzeitig, so ist die volle vereinbarte Vertragsvergütung aus dem Auftrag für die Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig, unbeschadet des Rechts von BroStar, eine darüber hinausgehende Vergütung zu verlangen.

10.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages ist BroStar nicht verpflichtet, dem Kunden Schadenersatz oder Entschädigung zu leisten, und BroStar ist niemals verpflichtet, vom Kunden bereits gezahlte Beträge zurückzuerstatten.

10.6 Jede Partei kann den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung per Einschreiben ohne Vorankündigung und unbeschadet des Rechts auf Entschädigung kündigen, wenn die andere Partei zahlungsunfähig ist, für insolvent erklärt wird oder ein Konkursverwalter, Verwalter oder Liquidator bestellt wird oder wenn die andere Partei ihre Tätigkeit aus einem anderen Grund einstellt.

10.7 BroStar kann den Vertrag auch einseitig mit sofortiger Wirkung durch eingeschriebenen Brief ohne vorherige Ankündigung und unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz kündigen, wenn der Kunde seinen in Artikel 9 genannten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

10.8 Die Beendigung des Vertrages entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die bereits fälligen Beträge aus dem Vertrag zu zahlen.

10.9 Außer in den in Artikel 10.6 und 10.7 genannten Fällen wird BroStar bei Beendigung des Vertrages während eines Zeitraums von drei (3) Monaten nach Beendigung bei der Übertragung der bereits erbrachten Leistungen an Dritte mitwirken. Soweit diese Übertragung für BroStar zusätzliche Kosten verursacht, ist der Kunde verpflichtet, diese zu erstatten.

10.10 Bei Beendigung des Auftrags überträgt jede Partei der anderen Partei unverzüglich alle in ihrem Besitz befindlichen Waren, Gegenstände, Dokumente und elektronischen Medien, die Eigentum der anderen Partei sind.

Artikel 11. Kommunikation

11.1 Während der Durchführung des Auftrags kommunizieren der Kunde und BroStar gültig per E-Mail miteinander.

11.2. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass elektronische Datenträger und E-Mails die gleiche Beweiskraft haben wie unterzeichnete Dokumente.

11.3 Die Parteien erkennen an, dass die Verwendung elektronischer Transportmittel Risiken mit sich bringen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzerrungen, Verzögerungen oder Viren. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, sich gegenseitig nicht für Schäden haftbar zu machen, die durch die Nutzung elektronischer Medien und E-Mails entstehen können. In jedem Fall verpflichten sich die Parteien, alles Angemessene zu tun, um solche Schäden zu vermeiden.

Artikel 12. Nutzung der Plattform

12.1 Der Kunde erkennt an, dass er die Plattform nur für interne Geschäftszwecke nutzen darf und erklärt ausdrücklich, dass seine Nutzung und die seiner Mitarbeiter oder von ihm beauftragten Mitarbeiter alle geltenden Gesetze einhalten werden.

12.2 Der Kunde muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Plattform durch Viren oder andere bösartige Software beschädigt wird.

12.3 Der Kunde darf nicht: (i) die Plattform für andere als seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen oder zu kopieren; (ii) die Plattform, einschließlich der zur Verfügung gestellten Server- und Speicherkapazität, zu nutzen, um Rechtsverletzungen zu begehen oder BroStar oder Dritten Schaden oder Unannehmlichkeiten zuzufügen; (iii) den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, die zugrunde liegenden Techniken der Benutzeroberfläche oder Algorithmen in irgendeiner Weise zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, sie abzuleiten, zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken oder die Plattform offenzulegen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig; (iv) die Plattform mit einer Hypothek oder einem Sicherungsrecht zu belasten; (v) Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen könnten, dass der Quellcode der Plattform öffentlich zugänglich wird; (vi) die Plattform in einer Weise zu nutzen, die nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung gestattet ist, oder in einer Weise, die illegal oder schädlich ist oder die dazu bestimmt ist, einen illegalen oder schädlichen Zweck oder eine illegale oder schädliche Aktivität zu erreichen; und (vii) technische oder andere Schutzmaßnahmen zu umgehen, die von der Plattform zur Verfügung gestellt werden.

12.4 Der Kunde stellt jederzeit sicher, dass auf den von BroStar im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Geräten keine Daten, Dateien, Software, Metatags, Hyperlinks, Deeplinks, die im Zusammenhang mit der Plattform oder anderen von BroStar erbrachten Leistungen zu verwenden sind, oder ähnliche Hinweise oder Informationen vorhanden sind, die strafbar oder rechtsverletzend sein können.

12.5 Dem Kunden ist es untersagt, illegale Software oder Software, deren Lizenzbedingungen nicht eingehalten werden, in Verbindung mit der Plattform zu verwenden. Spamming ist auf allen von BroStar zur Verfügung gestellten Geräten und Systemen verboten. Der Kunde verpflichtet sich, jeder Aufforderung von BroStar und jeder angemessenen Aufforderung Dritter, den Content zu entfernen, unzugänglich zu machen oder zu ändern, unverzüglich nachzukommen. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer solchen Entfernung. So gestattet BroStar u.a. kein pornographisches Material und auch keine Websites, auf denen Waren angeboten werden, die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder die Regeln der Marktpraxis verstoßen oder eine sonstige rechtswidrige Praxis darstellen. Auch dürfen auf den Servern keine Handlungen vorgenommen werden, die geschützte Werke oder den Schutz der Privatsphäre verletzen oder die strafbar sind.

12.6 Der Kunde verpflichtet sich, BroStar unverzüglich über jede tatsächliche, drohende oder vermutete missbräuchliche Nutzung der Plattform zu informieren.

Artikel 13. Begrenzung der Haftung

13.1 BroStar haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere nicht für kommerzielle oder finanzielle Verluste (insbesondere Gewinn- oder Umsatzverluste), Datenverluste, Verlust oder Beschädigung von Geräten, Verlust des Firmenwerts, Rufschädigung, noch haftet BroStar für Verluste, die aus Klagen Dritter gegen den Kunden resultieren, für Fehler, die (un)mittelbar durch eine Handlung des Kunden verursacht wurden, für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Services, Produkten und Software infolge von Aufgaben Dritter oder durch Mängel an Produkten und Services entstehen.

13.2 Unbeschadet der Anwendung von Artikel 13.1 darf die Gesamthaftung von BroStar den Gesamtpreis des Auftrags nicht übersteigen. In jedem Fall haftet BroStar niemals für einen Betrag, der höher ist als der Betrag, der von der von BroStar abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.

13.3 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform unter Berücksichtigung der Vorgaben, Dokumentationen und Hinweise von BroStar sowie der insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen allein verantwortlich.

13.4 Der Kunde hat BroStar von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus dem Bestehen, der Erfüllung oder der Nichterfüllung des Vertrages ergeben und die durch eigenes Verschulden oder das Verschulden eines Benutzers von BroStar verursacht werden.

13.5 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle auf der Plattform durchgeführten Transaktionen, wie z.B. Zahlungen, Nachrichten, etc. Der Kunde verpflichtet sich, BroStar von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit diesen Transaktionen uneingeschränkt freizustellen und schadlos zu halten. BroStar tritt nicht in die Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Kunden ein und bleibt zu jeder Zeit eine dritte Partei.

13.6 BroStar haftet nicht für die nicht rechtzeitige Verlängerung eines Lizenzvertrages mit einem Drittlieferanten, die Zahlung von Lizenzgebühren und dergleichen oder für irgendwelche Folgen daraus, auch wenn der ursprüngliche Lizenzvertrag durch Handlungen von BroStar im Zusammenhang mit der Abtretung zugestellt wurde. Der Kunde erhält bei der Bestellung eine Kopie der Lizenzbedingungen und muss die Verlängerung selbst überwachen.

Artikel 14. Gewährleistung

14.1 BroStar leistet eine beschränkte Gewährleistung für versteckte Mängel, insbesondere für Mängel, die beim Zugriff auf die Plattform und/oder bei der Lieferung der Module während des Auftrags nicht sichtbar waren oder vernünftigerweise nicht erkannt werden konnten und die innerhalb eines Zeitraums von acht (8) Wochen danach auftreten.

14.2 BroStar gewährleistet nach bestem Wissen und Gewissen, dass die Plattform: (i) ohne Unterbrechung funktioniert, mit Ausnahme von Unterbrechungen aufgrund von Umständen, die BroStar nicht zu vertreten hat, oder von im Voraus angekündigten und erwarteten Unterbrechungen, (ii) frei von Viren ist, außer im Falle eines Cyberangriffs oder eines sonstigen rechtswidrigen Zugriffs auf die Plattform durch einen Dritten.

14.3 Ein Gewährleistungsanspruch wird von BroStar nur dann geprüft, wenn der Kunde sein Verlangen durch eingeschriebenen Brief mitteilt. Eine solche Mitteilung ist nur dann gültig, wenn: i) der Kunde BroStar unverzüglich nach Entdeckung des angeblichen Mangels benachrichtigt hat; ii) der Kunde den/die angeblichen Mangel(e) angemessen beschreibt; iii) der Kunde nachweist, daß er den Fehler vernünftigerweise nicht früher hätte entdecken können; der Kunde auf Verlangen von BroStar während der Untersuchung der Reklamation zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellt; und (iv) die Mitteilung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 25 abgesandt wurde.

14.4 Mangels rechtzeitiger und gültiger Inanspruchnahme der Garantie gilt die Abtretung als vom Kunden unwiderruflich angenommen.

14.5 Wird ein versteckter Mangel tatsächlich festgestellt, wird BroStar sich in angemessenem Umfang um die Beseitigung der Mängel bemühen, soweit die Funktionalität Teil des Auftrags ist. Dies ist die einzige Form der Abhilfe, zu der BroStar verpflichtet ist.

14.6 Für verkaufte Programmcodes und Software von Dritten gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers/Herausgebers. BroStar ist für diese nicht verantwortlich und übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen oder Materialien Dritter.

Artikel 15. Entschädigung

15.1 Unbeschadet der Ziffer 13 dieser Bedingungen stellt der Kunde BroStar von jeder Haftung, jedem Schaden, jeder Geldbuße, jedem Anspruch, jedem Urteil, jedem Verfahren sowie von Kosten und Auslagen jeglicher Art, einschließlich aller angemessenen Anwaltsgebühren, frei, die aus dem Bestehen, der Erfüllung, der Nichterfüllung und der Beendigung des Vertrages entstehen und die (i) durch Fahrlässigkeit, Fehler, Vergehen oder strafbare Handlungen des Kunden und/oder seiner Nutzer verursacht werden und (ii) von Dritten geltend gemacht werden: (i) durch eigene Fahrlässigkeit, Irrtum, Vergehen oder strafbare Handlungen des Kunden und/oder seiner Benutzer verursacht wurde; und (ii) von einem Dritten geltend gemacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche Dritter, die ihre Grundlage haben in: a) falschen, ungenauen oder veralteten Informationen, die der Kunde BroStar zur Verfügung gestellt hat; b) der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Vertrag, die der Kunde BroStar zur Verfügung gestellt hat und die BroStar daher rechtmäßig erlangt hat; oder (c) der Registrierung eines Domain-Namens.

Artikel 16. Höhere Gewalt

16.1 BroStar oder der Kunde befinden sich in einer Situation höherer Gewalt, wenn einer von ihnen sich aufgrund einer äußeren Ursache, die nicht derselben Partei zuzurechnen ist und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, in einer vorübergehenden oder endgültigen Unmöglichkeit befindet, die im Rahmen des Vertrags eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

16.1 BroStar oder der Kunde befinden sich in einer Situation höherer Gewalt, wenn einer von ihnen sich aufgrund einer äußeren Ursache, die nicht derselben Partei zuzurechnen ist und die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, in einer vorübergehenden oder endgültigen Unmöglichkeit befindet, die im Rahmen des Vertrags eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

16.3 Als höhere Gewalt auf Seiten des Kunden gelten auf jeden Fall nicht Personalmangel, Streiks oder finanzielle Probleme auf Seiten des Kunden. Höhere Gewalt kann niemals in Bezug auf Zahlungsverpflichtungen geltend gemacht werden.

16.4. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei so schnell wie möglich von der Situation der höheren Gewalt in Kenntnis setzen. Im Falle vorübergehender höherer Gewalt ist die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, berechtigt, die Erfüllung des Vertrags für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen und/oder zu verlängern. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, unterrichtet ihren Vertragspartner so schnell wie möglich, (i) wenn die Situation höherer Gewalt beendet ist und die vertraglichen Verpflichtungen wieder aufgenommen werden können, oder (ii) wenn die vorübergehende höhere Gewalt dauerhaft geworden ist und zur Beendigung des Vertrags führt. Eine endgültige höhere Gewalt kann eintreten, wenn die Situation der höheren Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert. Sowohl bei vorübergehender höherer Gewalt während des Aussetzungszeitraums als auch bei Beendigung aufgrund dauerhafter höherer Gewalt ist die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, nicht schadenersatzpflichtig.

Artikel 17. Vertrauliche Informationen

17.1 Jede Vertragspartei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen, die sie von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens erhält, vertraulich; solche Informationen dürfen nur im Rahmen und für die Zwecke dieses Abkommens verwendet werden, und solche vertraulichen Informationen und Materialien dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die im Rahmen dieses Abkommens Zugang zu ihnen haben müssen oder gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet sind. Beide Parteien müssen sich nach Kräften bemühen, diese Vertraulichkeit zu wahren und sicherzustellen, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtung von Mitarbeitern und Dritten eingehalten wird.

17.2 Alle vertraulichen Informationen und Materialien, die einer der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, sind und bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum der freigebenden Partei und sind bei Beendigung dieser Vereinbarung oder sobald sie nicht mehr benötigt werden, an den Eigentümer zurückzugeben oder, soweit von den Parteien vereinbart, zu vernichten.

17.3 Keine Partei darf die vertraulichen Informationen und Materialien direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, mündlich oder schriftlich ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vervielfältigen oder verbreiten, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich.

17.4 Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, und ist von den Parteien zu beachten.

Artikel 18. Datenschutz

18.1 BroStar hält sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an die jeweils geltenden Rechtsvorschriften. BroStar behandelt personenbezogene Daten vertraulich und unterrichtet alle Personen, die notwendigerweise Zugang zu diesen Daten haben, über deren vertraulichen Charakter.

18.2 BroStar geht davon aus, dass die personenbezogenen Daten, die der Kunde BroStar im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung stellt, rechtmäßig erlangt und vom Kunden verwaltet wurden. Der Kunde stellt BroStar von allen etwaigen Ansprüchen Dritter und der an dem Fall beteiligten Personen frei.

18.3 BroStar behält sich das Recht vor, ist aber nicht verpflichtet, Daten zu entfernen, die (i) gegen die Bestimmungen des Vertrages oder in sonstiger Weise unangemessen sind, (ii) die Rechte Dritter verletzen oder (iii) gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.

Artikel 19. Rechte an geistigem Eigentum

19.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum sind das ausschließliche Eigentum von BroStar oder seinen Lieferanten. Der Vertrag zielt nicht darauf ab, eine Abtretung oder Lizenz der geistigen Eigentumsrechte zu gewähren.

19.2 Der Kunde erhält ein persönliches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, das auf die Nutzung der Plattform für seine eigenen internen Zwecke gemäß der Beauftragung und während der Laufzeit des Vertrages beschränkt ist, und zwar unter der Bedingung der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen gemäß § 9. Der Kunde verpflichtet sich, BroStar unverzüglich über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung seiner gewerblichen Schutzrechte zu unterrichten, von der er Kenntnis hat.

19.3 Sofern im Vertrag ausdrücklich vereinbart, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt, das sich auf die Nutzung von genau definierten Produkten für den vereinbarten Auftrag zu eigenen internen Zwecken beschränkt, und zwar unter der Bedingung, dass er den Zahlungsverpflichtungen gemäß Artikel 9 nachkommt.

19.4 Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von BroStar Produkte und Ergebnisse des Auftrags weder ganz noch teilweise veröffentlichen, vervielfältigen oder in irgendeiner Weise Dritten zugänglich machen.

19.5 Der Kunde ermächtigt BroStar ausdrücklich, auf seinen Namen, sein Logo, seinen Firmennamen oder seine Marken sowie auf die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen sowohl für interne Zwecke als auch im Zusammenhang mit kommerziellen Zwecken, wie z.B. Promotion, Werbung, ..., hinzuweisen.

Artikel 20. Abtretung und Unterauftragsvergabe

20.1 BroStar hat das Recht, (i) seine Rechte aus dem Vertrag und dessen Erfüllung (ganz oder teilweise) abzutreten oder (ii) während der Erfüllung des Auftrags Teile davon an dritte Subunternehmer zu vergeben, wie es BroStar für notwendig oder wünschenswert hält, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.

20.2 Wenn BroStar Subunternehmer einsetzt, erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und den Subunternehmern über BroStar, sofern nicht anders vereinbart.

20.3 BroStar haftet dem Kunden gegenüber in jedem Fall aus dem Vertrag für alle Arbeiten, die von Unterauftragnehmern von BroStar ausgeführt werden, es sei denn, der Unterauftragnehmer wird ausdrücklich vom Kunden ausgewählt, wenn auch nach Rücksprache oder Beratung durch BroStar; in diesem Fall ist die Haftung von BroStar gegenüber dem Kunden für die dem Unterauftragnehmer übertragenen Arbeiten vollständig ausgeschlossen. Im letzteren Fall muss sich der Kunde direkt mit dem Subunternehmer in Verbindung setzen.

20.4 Der Kunde darf den Vertrag oder Teile davon nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BroStar auf einen Dritten übertragen, unabhängig von der Form der Übertragung. In jedem Fall bleibt der Kunde BroStar gegenüber gesamtschuldnerisch haftbar für jede Verpflichtung aus dem Vertrag oder dessen Verletzung.

Artikel 21. Vertretung

Der Vertrag macht BroStar nicht zum Agenten oder Vertreter des Kunden, der keine Vollmacht oder Macht über BroStar und sein Personal hat und umgekehrt. Die Parteien arbeiten unabhängig voneinander, und es darf kein Unterordnungsverhältnis irgendeiner Art bestehen. BroStar mischt sich nicht in die Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Kunden ein. Es bleibt immer ein Dritter.

Artikel 22. Nichteinstellung

22.1 Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, während der Laufzeit des Vertrages und für die Dauer von einem (1) Jahr nach Beendigung des Vertrages gegenüber einem Mitarbeiter, Berater oder einer anderen für BroStar tätigen Person direkt oder indirekt Abwerbeversuche zu unternehmen.

22.2 Verstößt der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Artikels, so ist er verpflichtet, BroStar Schadensersatz in Höhe eines Festbetrages zu zahlen, der den Bruttolohnkosten der eingestellten Person für ein Jahr entspricht, unbeschadet des Rechts von BroStar, zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen, wenn und soweit BroStar nachweist, daß der tatsächliche Schaden den Festbetrag übersteigt.

Artikel 23. Besondere Bestimmungen für Webhosting

23.1 Der Kunde benennt mindestens eine Person, die mit BroStar im Rahmen des Vertrages kommuniziert, die Entscheidungen treffen kann und darf und die Zugang zu Daten, Berichten und Protokollen im Zusammenhang mit der Hosting-Tätigkeit hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass diese Person(en) verfügbar ist/sind und die Kontaktdaten jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten. Ändert sich die Kontaktperson aus irgendeinem Grund, so ist BroStar zu benachrichtigen.

23.2 Alle Daten, die von den für den Kunden gehosteten oder gespeicherten Systemen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages erzeugt werden (Berichte, Protokolldateien, Dateien usw.), sind Eigentum des Kunden und gelten als vertrauliche Informationen im Sinne von Artikel 17. Die Kosten für die Bereitstellung dieser Daten und den Zugang zu ihnen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung und das Urheberrecht aller Daten.

Artikel 24. Nichtinanspruchnahme der Ausnahmeregelung

Die Nichtausübung eines Rechts durch BroStar ist in keinem Fall als Verzicht auf dieses Recht zu werten.

Artikel 25. Benachrichtigungen

25.1 Alle Mitteilungen an BroStar, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, müssen schriftlich an BroStar BV, zu Händen des Finanzdirektors, Lindelaan 20, 5268CC Helvoirt, per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurierdienst erfolgen. Ein solches Schreiben gilt drei (3) Arbeitstage nach dem Datum der Absendung des Schreibens als eingegangen.

25.2 Eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: info@BroStar.eu ist zulässig, sofern eine ausdrückliche Lesebestätigung angefordert und erhalten wurde. Eine solche E-Mail-Benachrichtigung gilt als eingegangen und ist ab dem Datum der Lesebestätigung wirksam.

Artikel 26. Nach Ablauf des Abkommens geltende Bestimmungen

Diejenigen Bestimmungen des Abkommens, die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs dazu bestimmt sind, die Laufzeit des Abkommens zu überdauern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Artikel 17 und Artikel 19, überdauern die Beendigung des Abkommens.

Artikel 27. Zuständige Gerichte - anwendbares Recht

27.1 Die Parteien werden sich stets bemühen, Streitigkeiten zunächst gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung des Vertrags unterliegen dem niederländischen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem geregelt.

27.2 Für alle Streitigkeiten zwischen BroStar und dem Kunden sind ausschließlich die Gerichte in 's-Hertogenbosch zuständig.